Seit dem 01.01.2023 gilt die neue
Verpackungsverordnung Österreich. Diese sieht
vor, dass Versandhändler für in Österreich in Verkehr gebrachte
Verpackungen einen Bevollmächtigten für ausländische
Versandhändler bestellen müssen. Dieser Bevollmächtigte ist für
die Verpflichtungen des Versandhändlers für die Verpackungen in
Österreich verantwortlich. Der Bevollmächtigte erledigt auch
die behördliche Kommunikation und die
Verpackungsmengenmeldungen. Der Bevollmächtigte muss seinen
Sitz in Österreich haben. Die Bestellung erfolgt durch eine
notariell beglaubigte Vollmacht in deutscher oder englischer
Sprache.
Die Verpflichtung zur Bestellung eines Bevollmächtigten in
Österreich gilt für uns als deutscher Internethändler, wenn wir
im Wege des Fernabsatzes Waren an Privatkunden nach Österreich
versenden.
Wir haben für
solche Verpackungsverordnungen grundsätzlich
Verständnis. In Deutschland sind wir Mitglied des
dualen Entsorgungssystems. Das ist für uns mit Kosten und
bürokratischem Aufwand verbunden, die wir trotz einiger Zweifel
an der Wirksamkeit gerne in Kauf nehmen.
Der Aufwand,
den wir derzeit mit der neuen Rechtsvorschrift in Österreich
auf uns zukommen sehen, übersteigt allerdings unsere
Möglichkeiten. Angesichts der
geringen Sendungszahlen stehen Aufwand und Kosten einer
Beteiligung gemäß der neuen Rechtsvorschrift in Österreich für
uns in keinem wirtschaftlich akzeptablen Verhältnis. Andere
EU-Staaten haben ähnliche Regelungen, dabei jedoch eine
"Bagatellgrenze" von z.B. einer Tonne pro Jahr. In Österreich
müssten wir bereits ab dem ersten Briefumschlag einen Vertrag
abgeschlossen und einen Bevollmächtigten bestellt haben. Wir
sehen darin eine klare Benachteiligung für kleine ausländische
Händler, derzeit aber leider keine Handhabe dagegen. Wir
bemühen uns um eine Lösung für den Paketversand, können den
Versand aber erst wieder aufnehmen, wenn die Kosten ein Niveau
erreichen, das wirtschaftlich für uns und Sie vertretbar
ist.
Sie können unsere Bücher und Kalender aber
grundsätzlich über jede Buchhandlung in Österreich beziehen,
diese kann die Bücher über den Großhandel (Geocenter) und Kalender ggfs. direkt bei
uns bestellen.
Wir bitten an dieser Stelle um Ihr Verständnis.
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008902